Handelt es sich um einen Patient oder eine Patientin, die regelmäßig in der eigenen Praxis behandelt wird, muss eine Episode für den eigenen Patient (0101 Ambulante Behandlung) angelegt werden. Alle notwendigen Angaben sind in dem Schritt "Eigener Patient" zusammengefasst.
→ RED medical classic - Patienten und Episoden - Patienten über Versichertenkarte erfassen
→ RED medical classic - Patienten und Episoden - Ersatzverfahren - Versicherungsdaten
Für gesetzlich Versicherte stehen grundsätzlich diese Episodenarten zur Verfügung:
- Eigener Patient (Satzart 0101) - Wird immer dann verwendet, wenn die Patienten in der eigenen Behandlung stehen
- Überweisung (Satzart 0102) - Wird verwendet, wenn Patienten von einem anderen Arzt oder Ärztin mit einem Überweisung in die eigene Behandlung überwiesen wurden. Die Patienten legen bei der Aufnahme einen Überweisungsschein (Formular Muster 06) vor
- Belegärztliche Behandlung (Satzart 0103) - Wird verwendet, wenn Patienten im Krankenhaus voll- oder teilstationär behandelt werden, ohne dass die Ärztin oder der Arzt dafür vom Krankenhaus eine Vergütung enthält
- Notfall/Vertretung (Satzart 0104) - Zu verwenden für Patienten, die normalerweise nicht in der eigenen Behandlung stehen, sondern im organisierten ärztlichen Notfalldienst, im Rahmen einer Urlaubs- und Krankheitsvertretung für andere Kollegen oder in sonstigen Notfällen behandelt werden
Wenn Sie nicht alle vier Episodenarten auswählen können, kann es sein, dass in der aktuellen Betriebsstätte nicht alle Episodenarten zulässig sind. Für einige sonstige Kostenträger sind zudem nicht alle Episodenarten zugelassen (z.B. keine ambulante Behandlung für Kostenträger Bundeswehr).
→ RED medical classic - Patienten und Episoden - Episodentyp 0101 Eigener Patient
Überweisung (0102 Überweisung)
Handelt es sich bei der neuen Episode um eine Überweisung, sind zusätzliche Informationen zu erfassen, um beispielsweise zu dokumentieren, wer die Überweisung ausgestellt hat.
Gibt es für die Auswahl des Abrechnungsgebietes nur eine Möglichkeit, wird dieses vorbelegt und grau unterlegt angezeigt. Sie können über den Link “Alle” aber immer auch ein Abrechnungsgebiet auswählen, welches in Ihrer KV nicht zulässig ist. RED wird Ihnen zwar eine Warnmeldung zeigen, Ihre Auswahl aber respektieren. Haben Sie ein unzulässiges Abrechnungsgebiet ausgewählt, kann es allerdings Probleme in der KV-Abrechnung geben.
- Unfall/Unfallfolgen: Der überweisende Vertragsarzt teilt dem auf Überweisung tätig werdenden Arzt durch Ankreuzen des Unfallfeldes mit, wenn die Behandlung aufgrund oder als Folge eines Unfalles erforderlich wird, damit die Krankenkassen ggf. Kosten gegenüber Dritten geltend machen können.
- Befreiung nach § 16 SGB V: Ein eingeschränkter Leistungsanspruch gemäß § 16 Abs. 3a SGB V besteht bei Versicherten, die mit der Zahlung der von Ihnen selbst zu tragenden Krankenversicherungsbeiträge im Rückstand sind. Selbstzahler können beispielsweise freiwillige Mitglieder, Studenten, Rentenantragsteller sowie die neue Gruppe der bislang Nichtversicherten sein.
- Bei weiblichen Patientinnen voraussichtliches Datum der Entbindung: Bei der Abrechnung von Leistungen nach den Richtlinien der Mutterschaftsvorsorge muss der mutmaßliche Tag der Entbindung angegeben werden. Eine fehlende Angabe kann zur Aberkennung von Leistungen der Mutterschaftsvorsorge führen.
Belegärztliche Behandlung (0103)
Handelt es sich bei der neuen Episode um eine Behandlung durch einen Belegarzt, sind zusätzliche Informationen zu erfassen. Viele der notwendigen Eingaben gleichen denen bei einer Überweisung.
Notfall/Vertretung (0104)
Handelt es sich bei der neuen Episode um einen Notfallschein, sind neben der Scheinuntergruppe und dem Abrechnungsgebiet nur noch der weiterbehandelnde Arzt und der Gültigkeitszeitraum zu erfassen.