Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat für die Videosprechstunde besondere Anforderungen vorgegeben und prüft regelmässig alle zwei Jahre, ob diese eingehalten werden. Wir haben im Mai 2020 die Rezertifizierung erneut bestanden - damit erfüllt die RED connect Videosprechstunde auch in den kommenden Jahren die Anforderungen der KBV und kann für gesetzlich Versicherte abgerechnet werden → Prüfbescheinigung
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