Anzugeben ist die Therapiefrequenz. Eine Angabe ist auch als Frequenzspanne möglich. Die Therapiefrequenz ist in Abhängigkeit der Ausprägung und des Schweregrades einer Erkrankung (funktionelle/strukturelle Schädigung, Beeinträchtigung der Aktivitäten unter Berücksichtigung der individuellen Kontextfaktoren) sowie von dem mit dieser Verordnung angestrebten Therapieziel und der Belastbarkeit der Patientin oder des Patienten zu bestimmen. Der Heilmittelkatalog enthält je Diagnosegruppe Empfehlungen zur Therapiefrequenz. Die Frequenzempfehlung gemäß Heilmittelkatalog dient der verordnenden Vertragsärztin oder dem verordnenden Vertragsarzt zur Orientierung, er oder sie kann hiervon in medizinisch begründeten Fällen ohne zusätzliche Dokumentation auf der Verordnung abweichen. Die Therapeutin oder der Therapeut ist an die Angabe gebunden. Nur nach Abstimmung mit der Ärztin oder dem Arzt kann die Therapeutin oder der Therapeut die Therapiefrequenz selbständig und ohne erneute Arztunterschrift ändern.
Auswirkung auf die Eingabemaske
RED medical classic bietet die Therapiefrequenz auf zwei Wegen an. Voreingestellt sind die Standardangaben: eine Auswahlliste mit den Frequenzempfehlungen, die der Heilmittelkatalog zur gewählten Diagnosegruppe vorgibt.
Über den Link Eigene Frequenzangabe neben der Beschriftung wechseln Sie zur freien Eingabe. Sie wählen dort die Art der Angabe und tragen ein Minimum und ein Maximum ein - so geben Sie eine Frequenzspanne an.
Bei einer Blankoverordnung entfällt die Frequenzauswahl vollständig - die Therapiefrequenz bestimmt dort die Therapeutin oder der Therapeut.