Das Feld „dringlicher Bedarf“ ist anzukreuzen, wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen beginnen muss. Ohne die Kennzeichnung eines dringlichen Behandlungsbedarfs hat die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Verordnung zu beginnen. Nach Ablauf der genannten Zeiträume verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
- Dringlicher Bedarf wird als Ja/Nein-Auswahl angeboten. Die Angabe ist freiwillig - treffen Sie keine Auswahl, gilt die reguläre Frist von 28 Kalendertagen.
- Auf älteren Vordrucken hieß das Feld "dringlicher Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen".