Mit dem Muster 62B verordnen Sie außerklinische Intensivpflege - die Versorgung von Patienten mit besonders hohem Behandlungsbedarf zu Hause, in einer Wohneinheit oder in einer Pflegeeinrichtung.
So rufen Sie das Formular auf
- Öffnen Sie den Patienten.
- Geben Sie in der Suche #f intensivpflege ein.
- Wählen Sie Verordnung außerklinischer Intensivpflege aus.
Die Maske hat fünf Reiter: Formular, Status, Diagnosen, Empfehlungen und Versicherter.
Formular
Erst-/Folgeverordnung
Folgeverordnungen können für bis zu sechs Monate ausgestellt werden. Wenn dauer- haft kein Potenzial auf eine Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung besteht, kön- nen Folgeverordnungen für bis zu 12 Monate ausgestellt werden. Folgeverordnungen sind spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf des verordneten Zeitraums auszustellen.
Vorabinformation Krankenhaus
Unfall
Geben Sie an, ob die Versorgung wegen eines Unfalls oder seiner Folgen nötig ist.
Verordnung von / Verordnung bis
Der Zeitraum, für den die außerklinische Intensivpflege verordnet wird.
Ausstellungsdatum
Der Tag, an dem Sie die Verordnung ausstellen.
Status
Hier beschreiben Sie den aktuellen Zustand der Patientin oder des Patienten und den Umfang der benötigten Versorgung.
Leistungsumfang
Anzugeben ist die täglich erforderliche Anzahl der Stunden, in denen die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft zur permanenten Interventionsbereitschaft zwingend erforderlich ist. Der erforderliche Leistungsumfang kann eine Versorgung rund um die Uhr (24 Stunden) beinhalten oder auf bestimmte Zeiträume beschränkt sein.
Zum Umfang gehört auch die Angabe Stunden/Tag.
Weitere Hinweise
Bei Versicherten, bei denen keine Aussicht auf nachhaltige Besserung der zu Grunde liegenden Funktionsstörung besteht und eine Dekanülierung oder Beatmungsentwöhnung dauerhaft nicht möglich ist, kann die Erhebung entfallen. Voraussetzung ist, dass dies innerhalb eines Gesamtverordnungszeitraums der Potenzialbeobachtung von mindestens zwei Jahren zweimal in Folge auf der Grundlage einer unmittelbar persönlichen Erhebung durch die potenzialerhebende Ärztin oder den potenzialerhebenden Arzt festgestellt und dokumentiert wurde.
Folglich kann eine solche Entscheidung nicht getroffen werden, wenn die durchgeführten Erhebungen telemedizinisch erfolgt sind. Dieses Feld ist anzukreuzen, wenn dieser Fall aus Sicht der potenzialerhebenden Ärztin oder des potenzialerhebenden Arztes zutrifft.
Diagnosen
Im Reiter Diagnosen geben Sie die Diagnosen an, die die außerklinische Intensivpflege begründen.
Empfehlungen
Erhebungen nach Muster 62A
Keine Aussicht auf Besserung
Die Angabe greift, wenn zweimal in Folge kein Potenzial festgestellt wurde und eine Entwöhnung oder Dekanülierung dauerhaft nicht möglich ist - dann ist eine weitere Erhebung nicht mehr angezeigt.
Weitere Erläuterungen
Ergänzende Angaben zur Erhebung und zum weiteren Vorgehen.
Konsilpartner
Dieses Feld richtet sich ausschließlich an die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege bei Versicherten, die weder beatmungspflichtig noch trachealkanüliert sind. Für diese Versicherten wird AKI grundsätzlich von Fachärztinnen und Fachärzten, die auf die die AKI auslösende Erkrankung spezialisiert sind, verordnet.
Andere Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können nur im (gegebenenfalls telemedizinischen) Konsil mit auf die Erkrankung spezialisierten Fachärztinnen und Fachärzten verordnen. Die Konsilpartnerin oder der Konsilpartner ist hier anzugeben.
Sonstige Hinweise
Platz für Hinweise, die in keines der anderen Felder passen.
Versicherter
Der letzte Reiter hält fest, wo die Versorgung stattfindet und wer daran beteiligt ist.
Leistungsort
Sie wählen die Art des Leistungsortes - etwa die eigene Häuslichkeit oder eine Wohneinheit - und tragen darunter Name des Leistungsortes, Strasse und Hausnummer sowie Ort ein.
Versorgung durch An-/Zugehörige
Steht die Angabe auf Ja, beschreiben Sie unter Zu übernehmende Maßnahmen durch An-/Zugehörige, welchen Teil der Versorgung Angehörige übernehmen, und tragen deren Anschrift ein.
Bevollmächtigte/Betreuer
Name, Anschrift und Telefonnummer der bevollmächtigten oder betreuenden Person.
Die Namensfelder heißen in der Maske Name An-/Zugehörige und Name Bevollmächtigte/Betreuer.




