Bei Unterbrechungen der Psychotherapie für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten ist gemäß § 17 Absatz 6 der Psychotherapie-Vereinbarung eine formlose Begründung gegenüber der Krankenkasse notwendig.
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Bei Unterbrechungen der Psychotherapie für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten ist gemäß § 17 Absatz 6 der Psychotherapie-Vereinbarung eine formlose Begründung gegenüber der Krankenkasse notwendig.