Patienten aus EU-Staaten und der Schweiz haben Anspruch auf alle Leistungen, die sich während ihres Aufenthalts in Deutschland als medizinisch notwendig erweisen.
Das heißt: Eine unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (z.B. Virusinfektion), aber auch beispielsweise eine fortlaufende Versorgung chronisch Kranker (z.B. Dialysepatient), die nicht bis zur Rückkehr in das Heimatland aufgeschoben werden kann.
Allerdings gilt dies nur für solche Fälle, in denen der Patient nicht explizit zum Zwecke der medizinischen Versorgung nach Deutschland eingereist ist.
Um das Formular Europäische Krankenversicherung aufzurufen, öffnen Sie die Patientenakte und geben in das Suchfeld das Kürzel #f ein. Alternativ können Sie auch direkt nach "Patientenerklärung" suchen.
Folgende Sprachen werden angeboten:
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
- Spanisch
- Niederländisch
- Tschechisch
- Dänisch
- Griechisch
- Ungarisch
- Polnisch
- Rumänisch
- Bulgarisch
- Slowenisch
Nach Auswahl der gewünschten Sprache wird das PDF nach Klicken auf <ABSCHLIESSEN> mit den hinterlegten Druckeinstellungen gedruckt.

