Patienten aus EU-Staaten und der Schweiz haben Anspruch auf alle Leistungen, die sich während ihres Aufenthalts in Deutschland als medizinisch notwendig erweisen. Das heißt: Eine unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (z.B. Virusinfektion), aber auch beispielsweise eine fortlaufende Versorgung chronisch Kranker (z.B. Dialysepatient), die nicht bis zur Rückkehr in das Heimatland aufgeschoben werden kann. Allerdings gilt dies nur für solche Fälle, in denen der Patient nicht explizit zum Zwecke der medizinischen Versorgung nach Deutschland eingereist ist.

In diesen Fällen werden die Patienten mit der Personengruppe 7 oder 8 angelegt. Im Episodenmanager steht die Funktion "Europäische Krankenversicherung" zur Verfügung. Hier kann eine PDF in verschiedenen Sprachen geöffnet werden.

Aktivieren Sie bei der gewünschten Episode das Actionmenü (drei Punkte) und wählen Europäische Krankenversicherung aus.


Nach Auswahl der gewünschten Sprache, wird das PDF in der entsprechenden Sprache angezeigt und kann dem Patienten ausgehändigt werden. 

Folgende Sprachen werden angeboten:

  • Englisch
  • Französisch
  • Italienisch
  • Spanisch
  • Niederländisch
  • Tschechisch
  • Dänisch
  • Griechisch
  • Ungarisch
  • Polnisch
  • Rumänisch
  • Bulgarisch
  • Slowenisch


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