Versichertenart: Die Versichertenart eines Patienten oder einer Patientin, oft auch als Versichertenstatus bezeichnet hat buchhalterische und statistische Bedeutung für die Abrechnung mit den Kostenträgern. Er ist beispielsweise entscheidend für die Beitragshöhe, die Beitragsberechnung und im Falle des Krankengeldes auch für den Leistungsanspruch. Der Versichertenstatus kann sich im Laufe des Lebens mehrfach ändern, etwa durch den Eintritt ins Berufsleben, Heirat, Studium und Ausbildung, den beruflichen Wechsel in die Selbstständigkeit oder in den Ruhestand.
Der Versichertenstatus muss immer angegeben werden. Für einige Sonstige Kostenträger (z.B. Bundeswehr) kann die Auswahl der möglichen Versicherungsarten eingeschränkt sein.
Wird eine Person im Ersatzverfahren erfasst, und liegt ein Umdruck der Personendaten vor (z.B. Personalienfeld auf einer Überweisung), finden Sie die Versichertenart im Personalienfeld in der Zeile "Kostenträgerkennung" als erstes Kennzeichen im Feld "Status".