Mit dem Muster PTV 01 stellt die Patientin oder der Patient den Antrag auf Psychotherapie. Ihre eigenen Angaben als Therapeutin oder Therapeut machen Sie ergänzend im Muster PTV 02.
So rufen Sie das Formular auf
- Öffnen Sie den Patienten.
- Geben Sie in der Suche #f antrag psycho ein.
- Wählen Sie Antrag Psychotherapie (PTV01) aus.

Das Formular hält fest, welche Leistung beantragt wird und ob es sich um einen Erst-, Umwandlungs- oder Folgeantrag handelt.
Die Felder im Einzelnen
Ich beantrage die Psychotherapie als - Der Versicherte gibt an, ob es sich um einen Erstantrag handelt oder um einen Folgeantrag. Ein Erstantrag ist ein erstmaliger Antrag auf Kurzzeittherapie (z. B. bei Kurzeittherapie 1) oder ein Erstantrag auf Langzeittherapie. Folgeantrag ist dann anzugeben, wenn es sich um die Umwandlung oder Fortführung einer laufenden Psychotherapie handelt. Dies kann bei der Kurzzeittherapie 2 der Fall sein, bei einer Umwandlung in Langzeittherapie oder bei einer Fortführung der Langzeittherapie. Wird ein Änderungsantrag gestellt - z. B. von Einzeltherapie in Gruppentherapie - ist ebenfalls Folgeantrag anzugeben.
Bei Erstanträgen bitte angeben - Handelt es sich um einen Erstantrag, sind zusätzliche Angaben zu machen. Zunächst ist anzugeben, ob eine Psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt wurde. Wenn ja, soll das Datum der letzten Sprechstunde (50 Minuten am Stück) oder die Daten der letzten beiden Sprechstunden (zweimal 25 Minuten) angegeben werden. Wird hier 'nein' angekreuzt, ist anzugeben, ob Ausnahmetatbestände gemäß § 11 Abs. 7 der Psychotherapie-Richtlinie vorliegen (z. B. vorherige stationäre oder rehabilitative Behandlung, aus welcher der Versicherte mit einer Diagnose gemäß § 26 der Psychotherapie-Richtlinie entlassen wurde). Ab dem 01. April 2018 ist eine Psychotherapeutische Sprechstunde vor probatorischen Sitzungen, Akutbehandlung oder Psychotherapie nach einem Richtlinienverfahren grundsätzlich verpflichtend.Darüber hinaus gibt der Versicherte an, ob vor dem jetzigen Antrag in den letzten zwei Jahren bereits eine ambulante psychotherapeutische Behandlung (Akutbehandlung, KZT1, KZT2 und/oder Langzeittherapie) durchgeführt wurde.
Ich beantrage die Feststellung der Leistungspflicht für - Der Versicherte beantragt hier die Feststellung der Leistungspflicht für ein bestimmtes Psychotherapieverfahren und eine bestimmte Anwendungsform. Nach Absprache mit dem Therapeuten gibt er an, ob eine Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder eine Verhaltenstherapie beantragt wird. Darüber hinaus gibt er an, ob eine Einzeltherapie, Gruppentherapie oder eine Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie beantragt wird.
Angabe zu ggf. anderem Kostenträger - Ist zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bekannt, dass ein anderer Kostenträger (Unfallversicherung bei Folgen eines Unfalls, Entschädigung nach Bundesversorgungsgesetz oder Opferentschädigungsgesetz ect.) die Kosten für die Psychotherapie übernimmt oder ggf. übernimmt, gibt dies die oder der Versicherte hier an. Die Krankenkasse kann dann eine Zuordnung des Antrags vornehmen und mit der oder dem Versicherten diesbezüglich Kontakt aufnehmen. Die Angabe zum Kostenträger ist nicht zwingend erforderlich und kann auch nach dem Erstantrag noch erfolgen, z.B. mit einem Folgeantrag während laufender Psychotherapie.