In diesen Feldern kann der überweisende Arzt oder die überweisende Ärztin alle bisher erhobenen Befunde und/oder Behandlungsmaßnahmen dokumentieren, um Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden. Die Diagnosen werden in der Regel nicht nach ICD-10 kodiert.
Der überweisende Vertragsarzt hat die Auftragsleistungen im Auftragsfeld nach Art und Umfang konkret zu bezeichnen (Angabe der Gebührennummer oder der präzisen Leistungsbezeichnung). Der die Auftragsleistung ausführende Arzt darf nur die Untersuchungen durchführen, die im Auftragsfeld angegeben sind. Eine Erweiterung des Auftrages nach Art oder Umfang bedarf der Zustimmung des überweisenden Vertragsarztes, der den Auftrag erteilt hat; sie ist auf dem Vordruck zu vermerken.