Nimmt ein Versicherter am eDMP teil, wird dies auf seiner elektronischen Gesundheitskarte durch das DMP-Kennzeichen vermerkt. Ist ein Versicherter in mehreren DMP eingeschrieben, ist allerdings nur das für den Risiko-Strukturausgleich relevante Kennzeichen auf der eGK zu finden. Die Krankenkassen sollen ihre Versicherten nach Einschreibung in ein DMP zeitnah mit neuen Krankenversicherungskarten ausstatten bzw. diese einziehen, wenn die Teilnahme am DMP endet. Sollte ein eingeschriebener Patient noch keinen entsprechenden DMP-Status auf der eGK haben, muss er seine DMP-Teilnahme durch Vorlage des Duplikats seiner Teilnahmeerklärung oder dem Bestätigungsschreiben der Krankenkasse zur Teilnahme nachweisen.

Das DMP-Kennzeichen muss im Ersatzverfahren nur erfasst werden, wenn ein Umdruck der Personendaten vorliegt (z.B. Personalienfeld auf einer Überweisung) und auf diesem ein DMP-Kennzeichen angegeben ist. Sie finden das DMP-Kennzeichen im Personalienfeld in der Zeile "Kostenträgerkennung" als drittes Kennzeichen im Feld "Status". Ist das DMP-Kennzeichen nicht bekannt, darf dagegen keine Angabe erfolgen.

  • No labels