Um die Euro-Beträge für EBM-Leistungen, die nur mit Punkten bewertet sind, zu berechnen, müssen deren Punktwerte mit einem kalkulatorischer Euro-Betrag für einen Punkt multipliziert werden. Diese kalkulatorischen Punktwerte sind vom Gesetzgeber vorgegeben und werden jedes Jahr angepasst. Sie können aber auch einen eigenen kalkulatorischen Punktwert verwenden, um unter anderem die Beträge der Patientenquittung zu berechnen. Der kalkulatorische Punktwert wird für jede Betriebsstätte festgelegt.


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