Erst- oder Folgebescheinigung - die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss erkennen lassen, ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Stellen Sie bitte eine Erstbescheinigung nur dann aus, wenn der Patient vorher arbeitsfähig war. Ansonsten ist 'Folgebescheinigung' anzugeben, auch wenn die AU vorher durch einen anderen Arzt bescheinigt wurde. Tritt eine neue Erkrankung auf und der Patient war zwischenzeitlich, wenn auch nur kurz, wieder arbeitsfähig, stellen Sie bitte eine Erstbescheinigung aus.
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