Falls Sie eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt haben, informieren Sie bitte den auf Überweisung tätig werdenden Arzt über das Datum des voraussichtlichen Endes der Arbeitsunfähigkeit in der Form „TTMMJJ“. Diese Angabe ist nur dann erforderlich, wenn die Behandlungsführung auf den weiterbehandelnden Arzt übergehen soll.
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