Es ist nur ein Feld anzukreuzen. Der veranlassende Öffentliche Gesundheitsdienst oder der beauftragte Dritte hat zu kennzeichnen, auf welcher Anspruchsberechtigung der Auftrag beruht.
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Es ist nur ein Feld anzukreuzen. Der veranlassende Öffentliche Gesundheitsdienst oder der beauftragte Dritte hat zu kennzeichnen, auf welcher Anspruchsberechtigung der Auftrag beruht.