Sofern die Patientin/der Patient selbst oder Angehörige zur Behandlungspflege durch den Pflegedienst angeleitet werden sollen, geben Sie dies bitte unter Nennung der einzelnen Leistungen hier an. Hierbei ist Nr. 7 des Leistungsverzeichnisses der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie zu beachten.
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