Bei der Verordnung von Leistungen der Wundversorgung sind die Nummern 12 Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung, 31 Wundversorgung einer akuten Wunde sowie 31a Wundversorgung einer chronischen und schwer heilenden Wunde des Leistungsverzeichnisses der Häusliche Krankenpflege- Richtlinie zu beachten. Bitte geben Sie auch die anzuwendenden Präparate an. Die Angaben zu den Präparaten sowie zur Wunddokumentation können auf einem gesonderten Dokument als Anlage zur Verordnung erfolgen.
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