In diesen Feldern ist die zwischen dem behandelnden Arzt und dem Patienten abgestimmte Ausgestaltung der stufenweisen Wiedereingliederung anzugeben.

Mit der Angabe des Zeitraums und der täglichen Arbeitszeit in Stunden sowie der Art der Tätigkeit einschließlich ggf. bestehender Belastungseinschränkungen (z.B. „Tätigkeit nur im Sitzen“, „Darf nicht heben“) gibt der Arzt auf Basis des aktuellen Gesundheitszustands eine Empfehlung zur Ausgestaltung der stufenweisen Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit. Hierbei handelt es sich explizit um eine prognostische Einschätzung, die zum Zeitpunkt des Ausstellens des Musters 20 getroffen wird. Der prognostische Charakter bezieht sich auch auf den letzten Tag der stufenweisen Wiedereingliederung, der in der Regel dem voraussichtlich letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit entspricht.

Die Wiedereingliederung sollte in der Regel einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten.

Sofern sich Änderungen am vereinbarten Ablauf der Wiedereingliederung ergeben, sind die Beteiligten unverzüglich darüber zu informieren, ggf. ist ein neuer Wiedereingliederungsplan zu erstellen.

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