In Ergänzung zum Feld „Innerhalb von mindestens zwei Jahren regelmäßige Erhebung des Beatmungsentwöhnungspotenzials bzw. Dekanülierungspotenzials ist nicht mehr angezeigt.“ kann durch Ankreuzen dieses Feldes empfohlen werden, dass selbst zum Zwecke der Therapieoptimierung aus Sicht der potenzialerhebenden Ärztin oder des potenzialerhebenden Arztes eine Erhebung nicht mehr angezeigt und erforderlich ist.

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