Beim klinischen Befund wird eine Aussage darüber getroffen, ob die gynäkologische Untersuchung auffällig war. In den Erläuterungen sollen Besonderheiten zu den Angaben in den vorhergehenden Feldern vermerkt und näher erläutert werden. Insbesondere auch besondere Beauftragungskonstellationen und ein möglicherweise extern erhobener HPV-Befund. Liegen keine Erläuterungen vor, kann das Feld freigelassen werden.
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