Bei der Leistungsdokumentation chirurgischer Untersuchungen muss zusätzlich ein oder mehrere OPS-Codes als Abrechnungsbegründung und zur Dokumentation erfasst werden. Wird eine Leistung ausgewählt, die als Begründung einen OPS-Code benötigt, wird RED eine Liste der dieser Ziffer zugeordneten OPS-Codes anzeigen, aus der ein oder mehrere OPS-Codes ausgewählt werden können.

Für einige wenige Leistungen aus dem Kapitel 31.2 des EBM kann der Fall auftreten, dass nicht ein OPS-Code, sondern eine Gebührenordnungsposition als zusätzliche Abrechnungsbegründung herangezogen wird. Dies betrifft in der Regel OP-Eingriffe, bei denen kein OPS-Code vorliegt.


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