Noctu - Werden Arzneimittel im Notdienst aus der Apotheke abgeholt, wird eine Notdienstgebühr in Höhe von 2,50 Euro fällig. Sie ist einmal pro Notdienst-Besuch zu entrichten, egal wie viele Rezepte vorgelegt oder Arzneimittel gekauft werden. Die Notdienstgebühr darf in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr erhoben werden, an Sonn- und Feiertagen den ganzen Tag, also von 0.00 bis 24.00 Uhr.
Kreuzt der Arzt auf dem Rezept das Kennzeichen "noctu" an, macht er damit kenntlich, dass es sich um einen Notfall handelt. In diesem Fall wird die Gebühr von der Krankenkasse übernommen. Das Rezept muss aber unverzüglich in einer Apotheke eingelöst werden.