Sprechstundenbedarf - Mittel, die ihrer Art nach bei mehr als einem Berechtigten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung angewendet werden oder bei Notfällen zur Verfügung stehen müssen. Bei der Anforderung von SSB sind die gemäß Anlage 1 der SSB-Vereinbarungen aufgeführten Mittel verordnungsfähig. SSB wird  grundsätzlich einmal im Quartal auf Muster 16 (Kassenrezept) mit Angabe „9“ im Markierungsfeld angefordert.

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