Wirkstoffverordnung - alternativ zum Handelsname eines verordneten Präparates können Sie auf dem Rezept auch nur dessen Wirkstoffnamen angeben. Damit überlassen Sie die Auswahl des konkreten Präparates der Apotheke. Um die Interaktionsprüfung zu ermöglichen, wird in der Medikationsübersicht aber weiter das Präparat aufgeführt, das Sie ausgesucht haben.
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