Scheinuntergruppen - dienen u.a. zur Steuerung des Praxisbudgets und legen fest, welche Leistungen der die Überweisung empfangende Arzt erbringen darf. RED zeigt Ihnen die zulässigen Scheinuntergruppen an.

  • Ärztlicher Notfalldienst - wenn ein Patient im organisierten Notfalldienst am Wochenende oder Feiertag behandelt wird

  • Urlaubs-/bzw. Krankheitsvertretung - wenn im Rahmen der kollegialen Vertretung ein Patient behandelt wird, der normalerweise bei einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin in Behandlung ist

  • Notfall - wenn ein Patient notfallmäßig behandelt wird, der normalerweise bei einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin in Behandlung ist

  • Notfalldienst mit Taxi

  • Notarzt-/Rettungswagen (Rettungsdienst)

  • Zentraler Notfalldienst 

  • No labels