Allgemeine Informationen hierzu finden Sie auf https://www.kbv.de/html/50987.php

Stand 14.04.2021:

Sämtliche COVID-19-Schutzimpfungen, ob für Kassen- oder Privatpatientinnen und -patienten, rechnen Ärztinnen und Ärzte über ihre Kassenärztliche Vereinigung ab.

Die Kosten werden vom Bundesamt für soziale Sicherung erstattet.


Vorgehen



Abrechnung von Leistungsziffern

Bitte beachten Sie, bei der Eingabe von Ziffern: hier kommt es auf das Präparat an - siehe https://www.kbv.de/media/sp/COVID-19-Impfung_U_bersicht_Abrechnung.pdf.


Abrechnung von Diagnosen

Diagnosencode: U11.9

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