Neben Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder häuslicher Krankenpflege können seit September 2020 auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnet werden. Hierzu bietet RED medical ab dem Release 123 die neue, von der KBV zertifizierte DiGA-Verordnung, die auf das vom BfArM zur Verfügung gestellte DIGA-Verzeichnis aufbaut. 

Um für eine Patientin oder einen Patienten eine DIGA zu verordnen,können Sie die gewünschte DiGA im Suchfeld suchen. Als Filter können Sie optional "#md" verwenden. RED zeigt Ihnen eine Liste der auf die eingegebenen Suchbegriffe passenden DiGA an.


Die Treffer der Suchliste können nach verschiedenen Kriterien sortiert und über Filter weiter eingeschränkt werden
  • Name - sortiert die Trefferliste alphabetisch auf- oder absteigend.
  • Preis - sortiert die Trefferliste auf- oder absteigend nach Preis. Zusätzlich können verschiedene Preiskategorien ein- oder ausgeblendet werden.
  • Alter - DiGAs können nur für bestimmte Alterskategorien zertifiziert sein. Daher besteht die Möglichkeit, die Trefferliste nach den drei Alterskategorien zu filtern. RED warnt Sie zusätzlich, wenn die ausgewählte DiGA für den Patienten aufgrund seines Alters nicht zugelassen ist.
    • Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren
    • Erwachsene zwischen 18 und 65 Jahren
    • Erwachsene älter als 65 Jahren
  • Verordnungsfähig/alle - standardmäßig werden nur verordnungsfähige DiGA angezeigt. Das beeinhaltet alle DiGA-Versionen, die aktuell zugelassen und nicht aus dem Verkehr gezogen wurden. Sie können sich zusätzlich auch die nicht zugelassenen DiGA(versionen) anzeigen lassen.
  • Status: DiGA werden vom BfArM zunächst nur vorläufig zugelassen und erhalten eine dauerhafte Zulassung erst zu einem späteren Zeitpunkt. Sie können die Anzeige entsprechend filtern und sich z.B. nur die dauerhaft zugelassenen DiGAs anzeigen lassen.


Durch Klick auf den DIGA-Namen wählen Sie die gewünschte DIGA zur Verordnung aus. RED zeigt Ihnen die Details und die für den Ausdruck der Verordnung (auf Muster 16) vorgesehenen Drucker an. Drucker müssen für den Ausdruck dieses Formulars eingerichtet werden → RED medical classic - Drucker einrichten.

Durch Klick auf den Druckernamen wird das Dokument ausgedruckt. Derzeit ist für DIGA-Verordnungen noch kein elektronisches Rezept möglich. Nach erfolgreichem Ausdruck wird ein Eintrag in der Patientenakte erzeugt.

Erfolgte DIGA-Verordnungen können über die Textvariablen ##Diga-Liste## bzw. ##Diga-Liste-Beschreibung## in Arztbriefe oder Befunde übernommen werden. Die Textvariablen enthalten Namen, Hersteller und PZN der DIGA, die Variable ##Diga-Liste-Beschreibung## zusätzlich den "Steckbrief" der DIGA.

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