Grundsätzlich ist zwischen Hilfsmittelarten und -produkten zu unterscheiden.

  • Hilfsmittelarten umfassen Produkte mit vergleichbaren konstruktionstechnischen Eigenschaften sowie einer gleichen Zweckbestimmung und Wirkungsweise auf. Grundsätzlich sollte eine Verordnung aus dem Hilfsmittelverzeichnis immer auf der Ebene der Hilfsmittelarten erfolgen
  • Hilfsmittelprodukte bezeichnen einzelne Produkte. Wird ein Hilfsmittelprodukt verordnet, ist dies zu begründen.
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