Einige Sonstige Kostenträger benötigen weitere Angaben, um den Patienten eindeutig zu identifizieren oder eine Besonderheit der Behandlung zu dokumentieren. Für diese Angaben wird das Feld "Zusatzangaben" verwendet. Sind zusätzliche Angaben notwendig, wird RED Medical Ihnen dieses Feld mit einer entsprechenden Bezeichnung zur Erfassung anbieten. 

  • Grundlistennummer Versorgungsamt - für Patienten, die durch militärische oder militärähnliche Dienste gesundheitliche Schäden erlitten haben und daher einen Rechtsanspruch nach Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben, ist die Nummer zu erfassen, unter der sie beim Versorgungsamt (Kostenträger) geführt werden.
  • Registriernummer - Für Patienten mit Ansprüchen aus dem Bundesvertriebenen und Flüchtlingsgesetz (BVFG) muss deren Registriernummer erfasst werden.
  • Aktenzeichen der Entschädigungsbehörde - für Patienten mit Ansprüchen aus dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) (politisch und rassisch Verfolgte aus der Zeit des Nationalsozialismus) ist das Aktenzeichen zu erfassen, unter dem sie bei der Entschädigungsbehörde geführt werden.
  • Aktenzeichen der Kostenstelle - für Patienten, deren Behandlung nach Bundessozialhilfegesetz (BSHG) von den Sozialhilfeträgern getragen wird, muss das Aktenzeichen der Kostenstelle erfasst werden, das auf dem Behandlungsschein vermerkt ist.
  • Name des Auslands - Wird ein regulärer Kostenträger als "aushelfende" Kasse für ausländische Patienten tätig, die über Zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen (SVA) versichert sind, muss in diesem Feld der Name des Landes erfasst werden, in dem die Patienten ihren Wohnsitz haben.
  • Personalnummer - werden Angehörige des Bundesgrenzschutzes im Rahmen der Freien Heilfürsorge behandelt, muss in einigen KV-Bereichen deren Personalnummer erfasst werden.
  • Personenkennnummer - Für Angehörige der Bundeswehr muss deren Bundeswehr-Personenkennnummer oder Personenkennziffer (PKZ) erfasst werden. Die Personenkennnummer setzt sich immer aus dem Geburtsdatum des Patienten, dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens und einer fünfstelligen Zahl, von der die ersten drei Stellen den Meldebezirk (bei Soldaten das Kreiswehrersatzamt) angeben, zusammen.
  • Dienststelle - werden Angehörige des Bundesgrenzschutzes oder des Justizvollzugs im Rahmen der Freien Heilfürsorge behandelt, muss in einigen KV-Bereichen deren Dienststelle erfasst werden.
  • Schule/Universität/Kindergarten - für Patienten, für die Leistungen im Rahmen des Jugendarbeitsschutzes erbracht werden, muss der Name der von ihne besuchten Einrichtung erfasst werden.
  • Personalnummer der Dienststelle - werden Patienten im Rahmen der Freien Heilfürsorge behandelt, muss in einigen KV-Bereichen deren Personalnummer erfasst werden.
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