Die Checkbox "Unfall/Unfallfolgen" ist nicht bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten usw. zu verwenden, sondern nur bei sonstigen Unfällen (zum Beispiel Haus-, Sport-, Verkehrsunfällen).

Es kennzeichnet, dass eine Episode oder eine Arzneimittelverordnung im Zusammenhang mit einem privaten Unfall bzw. privaten Unfallfolgen steht und weist den Kostenträger auf die Möglichkeit der Kostenerstattung durch Dritte hin. 

Bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Schülerunfällen ist die Abrechnung der Behandlung des Unfalls bzw. der Unfallfolgen mit dem Unfallversicherungsträger vorzunehmen (auf Vordruck A13 nach dem Abkommen Ärzte/Unfallversicherungsträger). Unter Schülerunfällen sind auch Unfälle von Kindern in Kindergärten und von Studierenden während des Studiums zu verstehen.

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