Die Vertragskassennummer der Kassenärztlichen Vereinigungen (VKNR) identifiziert Krankenkassen für Abrechnungszwecke. Rechtliche Grundlage hierfür ist § 15 der 1. Änderung des Vertrages über den Datenaustausch auf Datenträgern (Anlage 6 des Bundesmantelvertrages Ärzte) vom 1. Juli 1994.
Die VKNR ist wie folgt aufgebaut:
1. und 2. Stelle: Nummer der KV-Abrechnungsstelle (siehe KV - Kassenärztliche Vereinigung)
3. bis 5. Stelle: Seriennummer der Krankenkasse innerhalb der Kassenart

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