Diese Angabe ist nur im Rahmen einer Dokumentation zu Diabetes mellitus Typ 1 sowie bei Patientinnen und Patienten mit einer Insulintherapie bei Diabetes mellitus Typ 2 möglich und hier verpflichtend. Genau eine Angabe ist zulässig.

Geben Sie bitte an, ob die Insulin-Injektionsstellen „Auffälligoder „Unauffälligsind. Zu den Injektionsstellen zählen auch die Applikationsstellen bei einer Insulin-Pumpentherapie.
Sollten Sie die Injektionsstellen nicht untersucht haben, geben Sie bitte
Nicht untersucht“ an.

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