Regelmäßig bzw. bei 5 Jahren Diabetesdauer mindestens einmal jährlich erfolgen Inspektion und Palpation beider Füße hinsichtlich Hautstatus, Muskelatrophie, Deformitäten, und Temperatur sowie die Untersuchung des Schuhwerks. Es soll auch nach Hyperkeratosen, Mykosen und Fußdeformitäten gesucht werden.
Die jeweiligen Angaben zu den Fragekomplexen „Pulsstatus“, „Sensibilitätsprüfung“, „Weiteres Risiko für Ulcus“, „Ulcus“ und „(Wund)Infektion“ sind nur dann verpflichtend, wenn Ihre Patientin oder Ihr Patient das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei jüngeren Patienteninnen und Patienten sind die Angaben optional.
Hat Ihre Patientin oder Ihr Patient das 18. Lebensjahr vollendet, muss jedoch zu jedem Fragekomplex eine Angabe erfolgen.
Sollte an beiden Füßen eine Schädigung vorliegen, muss nur der schwerer betroffene Fuß dokumentiert werden. Es muss zu jedem Parameter, d.h. „Pulsstatus“, „Sensibilitätsprüfung“, „Weiteres Risiko für Ulcus“, „Ulkus“ und „(Wund)Infektion“ jeweils eine Angabe gemacht werden.
Geben Sie bitte bei allen Patientinnen und Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, an, ob der Pulsstatus auffällig oder unauffällig ist. Genau eine Angabe ist zulässig. Bitte geben Sie „unauffällig“ nur dann an, wenn an beiden Füßen keine Auffälligkeit besteht. Sollten an beiden Füßen Schädigungen vorliegen, müssen im Weiteren nur Befunde des schwerer betroffenen Fußes dokumentiert werden.
Bitte geben Sie „auffällig“ an, wenn an mindestens einem Fuß Auffälligkeiten des Pulsstatus bestehen.
Sofern unveränderliche auffällige Befunde bekannt sind, ist keine erneute Untersuchung an dem betroffenen Fuß notwendig. Diese Befunde sind bis zu einer Befundänderung z. B. nach rekonstruktiven Maßnahmen zur Wiederherstellung einer ungestörten Durchblutung in den folgenden Dokumentationen weiterhin als auffällig zu dokumentieren.
Bitte geben Sie „nicht untersucht“ an, wenn der Pulsstatus an beiden Füßen nicht untersucht wurde.