Diese Angabe ist nur im Rahmen einer Dokumentation zu Diabetes mellitus Typ 2 möglich und hier verpflichtend. Genau eine Angabe ist zulässig.

Glibenclamid und Metformin gehören als Monotherapie zu den vorrangig zu verordnenden oralen Antidiabetika. Sollte Ihre Patientin oder Ihr Patient andere bzw. weitere orale Antidiabetika erhalten, ist dies hier zu dokumentieren. Hierzu zählen z.B. Präparate aus der Gruppe der Alpha- Glukosidasehemmer, der Glitazone oder Glinide, der GLP-1-Rezeptoragonisten sowie Acarbose und Glimepirid.

Wenn Ihre Patientin oder Ihr Patient keine sonstigen oralen Antidiabetika erhält, geben Sie bitte Nein“ an.

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