Geben Sie bitte bei allen Patientinnen und Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, an, ob ein Ulkus besteht. Genau eine Angabe ist zulässig.
Bei Vorliegen eines Ulkus ist genau eine Angabe zur Beschaffenheit des Ulkus -„oberflächlich“ oder „tief“- erforderlich. Bei Vorliegen mehrerer Ulzerationen ist der schwerste Befund zu dokumentieren.
Sollte an beiden Füßen eine Schädigung vorliegen, ist nur der schwerer betroffene Fuß zu dokumentieren.
Bitte geben Sie „nein“ an, wenn an beiden Füßen kein Ulkus besteht.
Bitte geben Sie „nicht untersucht“ an, wenn Sie das Vorhandensein eines Ulkus an beiden Füßen nicht untersucht haben.