Eine Angabe ist erforderlich. Mehrfachnennungen sind dabei möglich.
Bitte geben Sie an, ob bei Ihrer Patientin oder Ihrem Patienten eines der aufgeführten Ereignisse eingetreten ist.
Handelt es sich um eine Erstdokumentation, sind hier Ereignisse aus der Vergangenheit einzubeziehen. Erfolgt die Angabe im Rahmen einer Folgedokumentation, sind jeweils nur neu eingetretene Ereignisse seit der letzten Dokumentation zu berücksichtigen.
Geben Sie bitte „Keine der genannten Ereignisse“ an, wenn zum Zeitpunkt der Erstdokumentation kein Ereignis bestanden hat oder – im Falle einer Folgedokumentation- im Zeitraum zwischen der letzten Dokumentation (Erst- oder Folgedokumentation ) bis zur aktuellen Folgedokumentation kein neues Ereignis eingetreten ist.
Zur Erläuterung der Erkrankungen:
Nierenersatztherapie: Hier ist die Dialyse gemeint.
Erblindung: Hier ist die Erblindung im gesetzlichen Sinn mit einer verbleibenden Sehschärfe von höchstens 0,02 auf dem besseren Auge gemeint. Diese muss Folge des Diabetes sein.
Amputation: Eine Amputation soll dann angegeben werden, wenn diese aufgrund eines diabetischen Fußsyndromes notwendig wurde. Hierunter sind alle Arten der Amputation, also sowohl die Zehen-, die Vorfuß- als auch die Unter- oder Oberschenkelamputation zu verstehen.
Herzinfarkt: Gemeint ist hier der durch EKG und/oder biochemische Marker nachgewiesene Infarkt.
Schlaganfall: Gemeint ist der primär ischämische Hirninfarkt.