Vermittlung Terminservicestelle - ein Vermittlungscode wird nur erzeugt, wenn hier Ja gewählt wird.

  • Voraussetzung: Patienten sind gesetzlich krankenversichert und haben eine Überweisung zu einem Arzt oder Psychotherapeuten (Termine bei Augen-, Frauen, Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte und für die Psychotherapeutische Sprechstunde benötigen keine Überweisung).
  • Die Terminservicestelle vereinbart  für den Anrufer innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten.
  • Die Wartezeit zwischen dem (ersten) Anruf und dem vereinbarten Termin beträgt maximal vier Wochen.
  • Die Terminservicestelle vermittelt keine Wunschtermine bzw. Termine bei einem bestimmten Arzt bzw. Psychotherapeuten. Der Patient erhält einen Termin bei einem niedergelassenen Arzt bzw. bei einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten in zumutbarer Entfernung, der in dem jeweiligen Zeitraum freie Termine hat.

Informationen der KBV zu Terminservicestellen

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