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Wer im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann sich von vielen Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen oder sich am Jahresende den über der Belastungsgrenze liegenden Betrag erstatten lassen. 

Für Arzneimittelverschreibungen gesetzlich Versicherter gilt, dass die Zuzahlungspflicht entfällt

  • bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • wenn Arznei- und Verbandmittel bei Schwangerschaftsbeschwerden oder im Zusammenhang mit der Entbindung verordnet werden, 
  • bei Verordnungen zulasten eines Unfallversicherungsträgers
  • in den Fällen, in denen eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht (z. B. Härtefallregelung) nachgewiesen wird.

Die Befreiung kann zum Patienten im Episodenmanager unter der Funktion "Zuzahlungsstatus bearbeiten" verwaltet werden.

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