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Ob und welche Felder in diesem Abschnitt anzukreuzen sind, hängt individuell von dem Ergebnis bei der oder dem Versicherten durchzuführenden Erhebung ab. Dabei richten sich die Inhalte der diesen Aussagen zugrunde zu legenden durchgeführten Erhebung jeweils nach den Regelungen in § 5 Abs. 8, 9 bzw. 10 der AKI-Richtlinie.


Potenzial liegt vor (Empfehlungen zur Beatmungsentwöhnung bzw. Dekanülierung in folgenden spezialisierten Einrichtungen)

Sofern ein unmittelbares Potenzial zur Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung vorliegt, kennzeichnet die potenzialerhebende Ärztin oder der potenzialerhebende Arzt dies entsprechend und gibt eine Empfehlung für eine spezialisierte Einrichtung zur Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung, die zeitnah Aufnahmekapazitäten hat. Der geplante Aufnahmetermin ist in dem entsprechenden Datumsfeld anzugeben. Die Krankenkasse unterstützt bei Bedarf eine geeignete Einrichtung zu finden; hierzu ist bei Bedarf die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren.


Potenzial kann perspektivisch vorliegen (erforderliche vorbereitende Maßnahmen)

Wenn ein Potenzial zur Beatmungsentwöhnung und Dekanülierung langfristig nicht sicher ausgeschlossen werden, also perspektivisch vorliegen kann, ist das hier zu kennzeichnen. Es sollen alle erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen, die ggf. eine Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung ermöglichen, als Empfehlung für die verordnende Ärztin oder den verordnenden Arzt angegeben werden (z.B. spezifische Maßnahmen im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege, Verordnung von Heilmitteln, etc.).


Potenzial liegt nicht vor (Begründung)

Hier sind die konkreten Gründe bzw. Funktionsbeeinträchtigungen anzugeben, warum dauerhaft kein Potenzial auf eine Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung zu erwarten ist.

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