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Patienten können im System grundsätzlich sowohl durch das Einlesen ihrer Versichertenkarten als auch über das Ersatzverfahren aufgenommen werden. 



Versichertenkarte einlesen



Gesetzlich Versicherte aufnehmen ("Ersatzverfahren")


Kann die Versichertenkarte nicht gelesen werden oder ist die Patientin bzw. der Patient bei einem sogenannten sonstigen gesetzlichen Kostenträger versichert, der keine Versichertenkarten ausgibt, muss das Ersatzverfahren angewendet werden. In diesem Verfahren werden die sonst auf der Versicherungskarte gespeicherten Daten manuell erfasst. Das Ersatzverfahren wird angewendet, wenn

  • lediglich ein gültiger Überweisungsschein (z.B. Einsendepraxen), nicht aber die Versichertenkarte zur Verfügung steht
  • der Versicherte darauf hinweist, dass sich die zuständige Krankenkasse oder der Versichertenstatus geändert hat, die Versichertenkarte dies aber noch nicht berücksichtigt
  • die Versichertenkarte oder das Lesegerät defekt sind,
  • die Versichertenkarte nicht benutzt werden kann, weil für Hausbesuche kein entsprechendes Gerät zur Verfügung steht.

Die manuelle Aufnahme über Ersatzverfahren kommt außerdem bei Patienten zum Einsatz, die von ihrem Versicherungsträger keine Versichertenkarte erhalten (z.B. bei Wehrpflichtigen). Der Aufruf erfolgt über den Eintrag Patientenaufnahme. In diesem Fall erfolgt nacheinander die Erfassung der Personen- und Versicherungsdaten sowie die Erstellung einer Episode. 


Privat Versicherte aufnehmen



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