Leistungscode - in diesem Feld tragen Sie die fünfstellige Leistungsziffer ein. RED weist Sie darauf hin, wenn Sie eine Ziffer erfassen, die bereits im EBM-Katalog enthalten ist.

Sie haben für private Leistungen zwei Möglichkeiten

  • Analogziffer - Gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ können selbständige, nicht im Gebührenverzeichnis aufgeführte ärztliche Leistungen entsprechend einer nach Art, Kosten und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden. Hierzu wählen Sie zunächst die Leistung aus, die Sie als Grundlage der Analogziffer verwenden möchten. RED wird Sie darauf hinweisen, dass diese Ziffer bereits existiert. Klicken Sie jetzt auf Analogziffer erstellen. Sie können die Ziffer jetzt um einen eigenen Zusatz ergänzen. 
  • Kostenpauschale - Kostenpauschalen zur Abrechnung können einfach durch Eingabe des gewünschten Leistungscodes erfasst werden. Bereits vorhandene Codes können nicht verwendet werden.

Bezeichnung der Leistung - in diesem Feld können Sie eine beliebige Beschreibung eingeben. Bitte beachten Sie, dass diese nicht in der KV-Abrechnung an die KV zur Abrechnung übermittelt wird.

fester Faktor - Sie können durch Eingabe eines Steigerungsfaktors definieren, dass dieser anstelle des der zugrundeliegenden Leistung verwendet werden soll, wenn die eigene Leistung abgerechnet wird.

Wert der Leistung in Euro/Punkten - Sie können hier alternativ einen Eurobetrag oder eine Anzahl Punkte erfassen. Bitte beachten Sie, dass die eingegebenen Werte nur für die statistischen Auswertungen gelten. Die eingegebene Punktzahl wird mit dem kalkulatorischen Punktwert multipliziert um auf den Eurobetrag der Leistung zu kommen. Der endgültige Auszahlungsbetrag einer Leistung wird von der KV erst nach Abschluß der Abrechnung im Rahmen des Bewertungsverfahrens festgelegt.

  • No labels