Hilfsmittel bezeichnen technische Produkte wie Sehhilfen, Hörhilfen, Prothesen, orthopädische und andere Hilfsmittel von Inkontinenzhilfen über Kompressionsstrümpfe bis hin zu Rollstühlen. Sie können freitextlich oder aus dem strukturierten Hilfsmittelverzeichnis verordnet werden, in dem von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasste Hilfsmittel gelistet werden. Grundsätzlich ist die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn die Produkte im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind.