Bei Abrechnung der Sonstigen Kostenträger ist zusätzlich neben der Kostenträger-Identifikation über dessen Institutionskennzeichen oder dessen VKNR ein 2-stelliger Kostenträger-Abrechnungsbereich (KTAB) anzugeben. Der KTAB kennzeichnet Abrechnungsbesonderheiten insbesondere in den Fällen, in denen gesetzliche Kostenträger in "aushelfender Funktion" tätig werden (Zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen (SVA), Bundesversorgungsgesetz (BVG)).
In den meisten Fällen ermittelt RED Medical die für Ihre KV und den gewählten Kostenträger zulässigen Abrechnungsbereiche und wählt den passenden KTAB aus. Bei Patienten, die der Besonderen Personengruppe 9 angehören, müssen Sie den Kostenträgerabrechnungsbereich selbst aussuchen.

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