Bei der Direktzuweisung von Zytostatika-Verordnungen erfolgt auf Basis eines Therapieplans die Zubereitung, Rezeptverordnung und anschließende Abrechnung in einer spezialisierten Apotheke. In diesem Prozess darf ein E-Rezept daher direkt vom verordnenden Leistungserbringer an die abgebende Apotheke zugewiesen und mittels KIM übermittelt werden. 

Um eine elektronische Verordnung direkt aus RED an eine Apotheke zu senden, sind mehrere Voraussetzungen erforderlich:

  • die Apotheke muss als Organisation in RED angelegt worden sein
  • die Apotheke muss dem Patient als Leistungserbringer zugewiesen sein
  • beim Erstellen einer Rezepturverordnung muss die Apotheke als direkter Empfänger ausgewählt worden sein

Anlegen einer Apotheke als Organisation

Rufen Sie die Verwaltung der Organisationen auf und legen Sie eine neue Organisation an. Als Typ wählen Sie "Apotheke" aus.


Weisen Sie der Organisation eine KIM-Adresse zu und speichern Sie die Organisation.


Zuweisen der Organisation zum Patienten

Rufen Sie den gewünschten Patienten auf und wechseln Sie auf den Tab Person. Fügen Sie die Organisation als neuen Leistungserbringer hinzu.


Erstellen der Verordnung

Erstellen Sie eine Rezepturverordnung für den ausgewählten Patienten. Ist dem Patient mindestens eine Apotheke zugewiesen und hat diese ein KIM-Konto, können Sie in der Übersicht der Verordnungen die Rezepturverordnung direkt einer Apotheke zuweisen. Erstellen Sie dann wie gewohnt das elektronische Rezept, indem Sie auf ERezept Senden klicken. Nach der elektronischen Signatur und der Übergabe an den Fachdienst wird der Abrufcode für das Rezept direkt an die KIM-Adresse der ausgewählten Apotheke versandt.


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