In der Gruppe “Untersuchung” werden verschiedene Ziffernzusätze zusammengefasst, die zur Begründung bestimmter medizinischer Untersuchungsverfahren verwendet werden müssen.
Name des Arztes: Bei einigen Leistungen des EBM, die anderen Ärzten zugute kommen, müssen deren Namen angegeben werden, z.B. bei Gebühr für Kopien eines Berichtes an den Hausarzt oder Bericht an den Gutachter zum Antrag des Versicherten. Es können mehrere Arztnamen dokumentiert werden.
Untersuchte Organe: Bei einigen diagnostischen und therapeutischen Gebührenordnungspositionen ist anzugeben, welche Organe untersucht wurden. Im EBM betrifft dies in der KV Sachsen beispielsweise die Teilkörperszintigraphie (17310). Es können mehrere Organe angegeben werden. Organe können durch Mehrfachauswahl der angebotenen Schaltflächen ausgewählt werden. Weitere Organe können erfasst werden, indem Sie auf den Link “Weitere Organe erfassen” klicken und die gewünschten Organe in dem dann erscheinenden Eingabefeld eingeben und mit Return bestätigen. Ein einmal so erfasstes Organ wird beim nächsten Mal direkt in der Auswahl angeboten.
Art der Untersuchung: Für einige Leistungen im diagnostischen Bereich muss angegeben werden, was untersucht wurde. Dies betrifft insbesondere "ähnliche" Untersuchungen, die in der Leistungsbeschreibung der entsprechenden Gebührenordnungsposition nicht vorgesehen ist, für die aber keine eigenständige Gebührenordnungsposition vorhanden ist. In diesen Fällen muss die abzurechnende Leistungsziffer um die Art der Untersuchung ergänzt werden, beispielsweise die Erregerart und die Art der Färbung bei mikroskopischen Untersuchungen, die Substanz(en) oder Substanzgruppe, der Antikörper oder die Antikörperspezifität, der Krankheitserreger oder das Antigen. Es ist eine Angabe zulässig.
Menge AM/KM und Einheit: Für einige Leistungsziffern muss als Abrechnungsbegründung die Menge des verwendeten Arzneimittels bzw. Kontrastmittels angegeben werden.
Erbringungsort: Für einige Gebührenordnungspositionen muss als Abrechnungsbegründung der Ort ihrer Erbringung bzw. der Standort des zu ihrer Erbringung verwendeten Gerätes dokumentiert werden.