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Gesetzlich versicherte Patienten sollen noch schneller einen Termin beim Arzt oder Psychotherapeuten bekommen. Dazu sieht das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das am 11. Mai 2019 in Kraft getreten ist, die Einrichtung von Terminservicestellen vor, die Patienten bei der Vermittlung von Terminen helfen sollen. Die Terminservicestellen können aber nur dann tätig werden, wenn dies durch einen Arzt angeordnet wurde.

Überweisung mit Einschaltung der Terminservicestellen

Damit die Terminservicestellen bei der Terminsvermittlung tätig werden können, wird eine Überweisung benötigt, auf der ein spezieller Vermittlungscode vorhanden sein muss. Patienten können sich dann mit diesem Code an die Terminservicestelle wenden, die sich um die Vermittlung eines Termins kümmert. Die KVen haben dazu Aufkleber mit Vermittlungscodes an die Praxen verteilt.

Hat die Praxis einen KV-Connect Zugang, kann der Vermittlungscode auch elektronisch angefordert werden. Dazu erstellt die Praxis eine Überweisung (Muster 06). In der Anforderung gibt es dazu weitere Felder.



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Vermittlung Terminservicestelle - ein Vermittlungscode wird nur erzeugt, wenn hier Ja gewählt wird.
  • Voraussetzung: Patienten sind gesetzlich krankenversichert und haben eine Überweisung zu einem Arzt oder Psychotherapeuten (Termine bei Augen-, Frauen, Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte und für die Psychotherapeutische Sprechstunde benötigen keine Überweisung).
  • Die Terminservicestelle vereinbart  für den Anrufer innerhalb einer Woche einen Behandlungstermin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten.
  • Die Wartezeit zwischen dem (ersten) Anruf und dem vereinbarten Termin beträgt maximal vier Wochen.
  • Die Terminservicestelle vermittelt keine Wunschtermine bzw. Termine bei einem bestimmten Arzt bzw. Psychotherapeuten. Der Patient erhält einen Termin bei einem niedergelassenen Arzt bzw. bei einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten in zumutbarer Entfernung, der in dem jeweiligen Zeitraum freie Termine hat.

Informationen der KBV zu Terminservicestellen

Zusatzbezeichnung - soll der Überweisungsempfänger weitere Zusatzbezeichnungen besitzen, können diese hier auswählt werden. Sofern möglich, berücksichtigt die Terminservicestelle diese bei der Suche nach einer passenden Praxis. Es können daher nur vorgegebene Bezeichnungen ausgewählt werden.

Hausarzt vermittelt Termin beim Facharzt




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