Vergütung der ePA-Nutzung nach EBM – Ein Überblick

Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) verfolgt das deutsche Gesundheitswesen das Ziel, die Versorgung effizienter, transparenter und digitaler zu gestalten. Um die Nutzung der ePA für Vertragsärztinnen und -ärzte attraktiver zu machen, wurde eine spezifische Vergütung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) etabliert. Diese Honorierung dient als Anreiz, digitale Prozesse in den Praxisalltag zu integrieren und Patientendaten strukturiert zu pflegen.

Nach dem EBM können Vertragsärzte und Psychotherapeuten eine Vergütung für das initiale Befüllen sowie das regelmäßige Aktualisieren der ePA abrechnen. Die wichtigsten Positionen sind:

  • EBM-Ziffer 01648: Diese GOP kann für das erstmalige Befüllen der ePA mit medizinisch relevanten Daten (z. B. Diagnosen, Befunde, Therapiemaßnahmen) angesetzt werden. Sie ist einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig und wird mit einem festen Punktwert vergütet.

    • Prüfen Sie hierfür, ob die ePA des Patienten zuvor Einträge hatte.
  • EBM-Ziffer 01649: Für die kontinuierliche Pflege und Aktualisierung der ePA können Ärzte diese GOP quartalsweise ansetzen, sofern ein echter Informationsgewinn für die Versorgung vorliegt.

    • Diese Ziffer können Sie ansetzen, sobald Sie die ePA des Patienten ein Dokument hochladen.
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