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Versorgungsleiden (z. B. BVG)

Bei Vorliegen eines Versorgungsleidens ist dies entsprechend anzukreuzen. Unter Versorgungsleiden werden alle Krankheiten oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen verstanden, die wegen einer öffentlich angeordneten beziehungsweise angeregten Maßnahme oder als Folge einer Straftat entstanden sind und vom Versorgungsamt anerkannt worden. Hierunter sind z.B. folgende Ansprüche zu subsumieren:

  • • Bundesversorgungsgesetz (Kriegsschäden)
  • • Opferentschädigungsgesetz (z.B. Opfer von Gewalttaten)
  • • Infektionsschutzgesetz (z.B. Impfschäden, anderweitige Gesundheitsschäden durch Prophylaxe)
  • • Soldatenversorgungsgesetz
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