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Hier erfolgt die Angabe des Zeitraums, in dem die Maßnahmen erbracht werden sollen, für die die Vertragsärztin / der Vertragsarzt die Häufigkeit und die Dauer festlegen.
Pflegefachkräfte dürfen diese Felder nicht befüllen. Rückwirkende Verordnungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmefälle sind besonders zu begründen.

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