Sofern die Häufigkeit und Dauer durch die Pflegefachkraft bestimmt werden sollen, ist dies ärztlich durch Ankreuzen auf der Verordnung kenntlich zu machen.

Dies ist für folgende Leistungen möglich:

1 Anleitung bei der Grundpflege in der Häuslichkeit
2 Ausscheidungen
3 Ernährung (nur orale Verabreichung)
4 Körperpflege
5 Hauswirtschaftliche Versorgung
6 Absaugen (nur Absaugen der oberen Luftwege)
7 Anleitung bei der Behandlungspflege
12 Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung
13 Drainagen (Überprüfen, Versorgen)
14 Einlauf / Klistier / Klysma / digitale Enddarmausräumung
21 Auflegen von Kälteträgern
22 Versorgung eines suprapubischen Katheters
23 Katheterisierung der Harnblase
27 Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG)
28 Stomabehandlung
30 Pflege des zentralen Venenkatheters
31 Wundversorgung einer akuten Wunde
31b Kompressionsstrümpfe / Kompressionsverband
31c Stützende Verbände
31d Bandagen und Orthesen

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